Die Supervision der Fälle findet in Kleingruppen (Mindestens 90 Stunden) und Einzelsupervisionen (mindestens 10) statt. Für den Abschluss sind mindestens fünf Beratungssituationen mit folgender Aufteilung anhand von Dokumentationsblättern vorzustellen: mindestens zwei allgemeine Beratungsgespräche, eine Krisenintervention, zwei längerfristige Beratungen aus den jeweiligen beruflichen Arbeitsgebieten, die mehrfach zu supervidieren sind.. Die Supervision dient der Anwendung der erarbeiteten Kenntnisse sowie der Vertiefung des existenziellen Umgangs mit sich selbst, mit dem Gegenüber und der jeweiligen Situation.
Am Ende des ersten und des zweiten Ausbildungsjahres ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Zum Abschluss des Praxisteils der Beratungskurse gibt es eine weitere Prüfung mit Fallbeispielen, bei der auch die Fähigkeit zur Umsetzung der erworbenen Inhalte evaluiert wird. Die Prüfungen sind in der Regel gut zu bewältigen, sie können aber auch bei Bedarf wiederholt werden.
Die Abschlussarbeit kann eine schriftliche Hausarbeit zu einem selbst gewählten Thema mit Bezug zur Existenzanalyse sein, oder eine mündliche Prüfung zu einem Projekt aus dem eigenen Arbeitsfeld, in dem existenz-analytisches Wissen und Methodik zur Anwendung kommt.