Die Supervision der Fälle findet in Kleingruppen (Mindestens 90 Stunden) und Einzelsupervisionen (mindestens 10) statt. Für den Abschluss sind mindestens fünf Beratungssituationen mit folgender Aufteilung anhand von Dokumentationsblättern vorzustellen: mindestens zwei allgemeine Beratungsgespräche, eine Krisenintervention, zwei längerfristige Beratungen aus den jeweiligen beruflichen Arbeitsgebieten, die mehrfach zu supervidieren sind.. Die Supervision dient der Anwendung der erarbeiteten Kenntnisse sowie der Vertiefung des existenziellen Umgangs mit sich selbst, mit dem Gegenüber und der jeweiligen Situation.